Fischereiordnung > Tageskarten
Fischerverein
Guntramsdorf
Fischereibestimmungen
Wiener Neustädter Kanal
Es darf nur eine Handangel unter strengster Einhaltung der fischereigesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
WURMVERBOT
Fangbeschränkung : 1 KARPFEN, Brittelmaß 38 cm
(alle anderen Fischarten gesperrt)
Karpfen mit einem Brittelmaß über 65 cm müssen zurückversetzt werden.
Sobald ein gefangener Karpfen im Netz, Setzkescher oder sonstigen Behälter gehaltert wird, darf dieser nicht zurückversetzt werden und das weitere Fischen ist verboten. Es darf nur weitergefischt werden, wenn der gefangene Karpfen SOFORT zurückversetzt wird.
Den Kontrollorganen und Mitgliedern des Fischervereines Guntramsdorf ist auf Verlangen anstandslos die Lizenz und die Steuerkarte vorzuweisen. Bei Verstoß gegen die Fischereibestimmungen wird die Lizenz sofort entzogen.
Laut NÖ. Fischereigesetz ist der Fischereiausübende verpflichtet, den Fang auf der Tageskarte zu vermerken (Maß und ca. Gewicht). Die Tageskarte ist innerhalb von 14 Tagen an den Fischerverein Guntramsdorf bzw. an den Aussteller zurückzugeben.
Bitte Reviergrenze beachten
WURMVERBOT
Fangbeschränkung : 1 KARPFEN, Brittelmaß 38 cm
(alle anderen Fischarten gesperrt)
Karpfen mit einem Brittelmaß über 65 cm müssen zurückversetzt werden.
Sobald ein gefangener Karpfen im Netz, Setzkescher oder sonstigen Behälter gehaltert wird, darf dieser nicht zurückversetzt werden und das weitere Fischen ist verboten. Es darf nur weitergefischt werden, wenn der gefangene Karpfen SOFORT zurückversetzt wird.
Den Kontrollorganen und Mitgliedern des Fischervereines Guntramsdorf ist auf Verlangen anstandslos die Lizenz und die Steuerkarte vorzuweisen. Bei Verstoß gegen die Fischereibestimmungen wird die Lizenz sofort entzogen.
Laut NÖ. Fischereigesetz ist der Fischereiausübende verpflichtet, den Fang auf der Tageskarte zu vermerken (Maß und ca. Gewicht). Die Tageskarte ist innerhalb von 14 Tagen an den Fischerverein Guntramsdorf bzw. an den Aussteller zurückzugeben.
Bitte Reviergrenze beachten