gültig ab Jänner 2024 - Fischerverein Guntramsdorf

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Fischereiordnung

         
Fischerverein Guntramsdorf
  
Fischereiordnung gültig ab Jänner 2024

         
Wr. Neustädter Kanal D1/3-D1/4, Rohrteich, Windradlteich und Figurteich

 
         
ALLGEMEIN
  

     
  • Der Lizenznehmer   verpflichtet sich mit   der Übernahme der Lizenz die fischereigesetzlichen  Vorschriften und die Fischereiordnung   strikt einzuhalten.
  • Eine Übertretung berechtigt die Vereinsleitung zum sofortigen Entzug aller   ausgestellten Lizenzen.
  
  • Die Vereinsleitung   ist berechtigt, Ansuchen um Erteilung einer   Angelberechtigung ohne  Angabe von Gründen jederzeit zu erteilen oder   abzulehnen.
       
 
         
  • Beschwerden oder   Unklarheiten sind bei der nächsten Vorstandsitzung vorzubringen.
  • Die Ausübung der Fischerei ist nur   erlaubt: Mit gültiger Fischerkarte, Mitgliedsausweis, Fischereiordnung,   Fangstatistik, Maßband, Auslösegerät, Fischtöter und Kescher.
  
  • Vor Beginn des Fischens ist Datum und Revier   lesbar mit Kugelschreiber   in die Fangstatistik einzutragen.
  
  • Die Ehefrau   oder Lebensgefährtin (Besitzerin einer Fischerkarte) oder Verwandte Jugendliche   bis 14 Jahre dürfen auf Friedfische nach dem Fischereigesetz mit einer eigenen
  
      Angel unter Einhaltung der Entnahmebeschränkungen, Schonzeiten und Brittelmaße mitfischen.
       
 
         
  • An stehenden Gewässern ist das Ausweiden und Reinigen der Fische verboten.
  • Wird ein Fisch in Besitz genommen, ist er sofort mit Angabe der Länge in die   Fangstatistik einzutragen.
       
 
         
  • Es darf nur ein Fischzeug mit einfachem Angelhaken verwendet   werden (Ausnahme   Bestimmungen bei Rohrteich und Figur).
       
 
         
  • Jede gefangene,   massige Forelle darf nicht zurückversetzt werden.
  • Jeder massige   Hecht, Wels, Zander ist einzutragen, und darf nicht zurückversetzt werden. Das Weiterfischen auf Raubfische ist auf diesem   Gewässer für diesen Monat verboten.
  
  • Das Spinnfischen mit Blinker oder   Ähnlichen Ködern ist auf allen Gewässern inklusive Figurteich   vom 01. Februar bis 31. Mai ausnahmslos verboten!
  
  • GENERELLES   WURMVERBOT!!! Maden sind nur am Kanal   und Figurteich für Köderfischfang erlaubt.
  
  • Anweisungen und Informationen in den Schaukästen und im Internet unter: www.fischerverein-guntramsdorf.at sind unbedingt einzuhalten!!!

       
 
         
  • Vom 16. März bis 31. Mai darf am Kanal nur in den Haltungen 12, 13 und   Klingerhaltung mit Fliege oder Streamer gefischt werden.   Alle anderen Haltungen   sind aufgrund von
  
       Schonzeiten für Fliege, Blinker und Streamer   gesperrt.

       
 
         
  • Am Windradlteich müssen die Gittertore beim Betreten   und Verlassen während der Badesaison, in der   Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr, lt. Gemeinde versperrt werden.

       
 
         
  • Vereinsarbeiten gehören zu den Pflichten der Vereinsmitglieder.

         
ERLAUBTE KÖDER
       
 
         

       
 
         
  • Frucht, Teig und pflanzliche Naturköder, Hühnerdarm, Wurst, Leber, künstliche Fliege, Nymphe, Spinnköder (toter Köderfisch nur für Raubfische).
  • Beim   Fischen auf Raubfische ist   unbedingt ein Stahlvorfach zu verwenden.
  • Streamer dürfen eine Maximallänge von 5 cm Länge nicht überschreiten gilt vom 16. März bis 31. Mai für Kanal und Windradlteich.
  • Beim   Fischen auf Raubfische darf   nur ein Einfachhaken verwendet werden.
  • Schluckangeln   oder Ähnliches sind verboten.
  • Futterspirale   und Ähnliches ist verboten.
  • Das Anfüttern in den Teichen   ist verboten.
  • Köderfischfang ist nur   am   Kanal und am Figurteich mit 5 Stück pro Woche begrenzt.
  • Am Kanal ist während der Abkehr oder/oder   Niederwasser das Fischen   verboten!
  
  
  
  
       
 
         

Gesetzliche und interne Schonzeiten nach dem derzeitigen Fischereigesetz:

                                                  Brittelmaß                             Schonzeit
         

Aitel, Döbel                                   0                                                   0
  
           Bachforelle                                 25 cm                                  16. Sept. - 15. März
  
           Regenbogenforelle                      25 cm                                   01. Jan   - 15. März
  
           Barbe                                        30 cm                                   01. Mai   - 15. Juni
  
           Barsch                                          0                                       01. März - 31. Mai
  
           Karpfen                                     35 cm                                                 0
       
 
         
           Karpfen                                     ab 65 cm            müssen zurückversetzt werden
       
 
         
           Wildkarpfen                               35 cm                                    01. Mai   - 30. Juni
  
           Nase                                         35 cm                                    16. März - 31. Mai
  
           Hecht                                        50 cm                                    01. Febr. - 31. Mai
  
           Zander                                      35 cm                                    01. Febr. - 31. Mai
  
           Wels                                         60 cm                                    01. Febr. - 30. April und 01. Juni - 30. Juni
  
           Schleie                                      25 cm                                    01. Juni - 30. Juni
  
           Krebse männl.                           12 cm                                     01. Okt. - 31. Mai
  
           Krebse weibl.                 ganzjährig geschont
       
 
         

         
  • Für alle nicht angeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
  • An allen   Gewässern ist das Fischen eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang verboten. Ausnahme Nachtfischen.
  • Die Woche beginnt am Montag und endet   am Sonntag.
  • Kein Fischer hat Anspruch   auf Reservierung eines bestimmten Angelplatzes. Rücksichtnahme auf andere   Fischerkollegen und Sauberkeit am Fischwasser ist Pflicht!
       
 
         


       
 
         
  • Alle beim Fischen mitgebrachten und anfallenden Abfälle sind mitzunehmen und dürfen nicht ins Wasser geworfen, oder   am Ufergelände zurückgelassen werden!
       Wird jemand angetroffen, der seine Abfälle zurücklässt hat mit dem Verlust der Fischereilizenz   zu rechnen!
       
   
TÄGLICHES UND WÖCHENTLICHES FANGLIMIT FÜR
 
KANAL, ROHRTEICH UND WINDRADLTEICH
       
 
  • Es darf pro Tag nur EIN Edelfisch entnommen werden, wobei  3 Forellen einem Edelfisch entsprechen. Also entweder  3 Forellen, 1 Karpfen  oder ein Raubfisch.
  • Pro Woche dürfen maximal DREI Edelfische entnommen werden.

  • Insgesamt darf nur ein Hecht,  Zander, oder Wels pro Monat und Gewässer entnommen werden! Jeder verangelte oder maßige Raubfisch gilt als entnommen und ist einzutragen!

  • Forellen dürfen am Kanal  mit Windradlteich kombiniert werden.

  • Wird ein Fisch in Besitz genommen, ist er sofort mit Angabe der Länge in die Fangstatistik einzutragen! Es dürfen maximal 3 Karpfen  zurückversetzt werden.
 
   

  • IST DIE TÄGLICH, BEZIEHUNGSWEISE WÖCHENTLICH ERLAUBTE STÜCKZAHL AN ENTNOMMENEN EDELFISCHEN  ERREICHT; IST DAS FISCHEN FÜR DIESE WOCHE SOFORT EINZUSTELLEN!!!!!
 

  NACHTFISCHEN FÜR ROHRTEICH,  WINDRADLTEICH UND FIGURTEICH
   
 

  
 
   
  • 4 Tage in der Woche ist das Nachtfischen von 0:00 bis 24.00 Uhr erlaubt.

 
   
  • Vor Fischereibeginn ist ,,NF“ einzutragen. Freie Terminwahl und Fischen auf eigene Gefahr und Risiko.
 

  
   
ROHRTEICH
 
   
  • Auf Friedfische  und Welse sind  zwei Angelruten mit Einfachhaken erlaubt.
 
   

 
   
  • Mindestmaß der Köderfische beim Welsfischen 20cm.
  • Im Mai darf  in  jeder Woche  bei freier Terminwahl 1 Wels entnommen  werden. Diese gefangenen Welse zählen nicht „ein Raubfisch pro Monat  und Gewässer“.
 
 
   
WINDRADLTEICH
 
  
   
  • Bis 31. Jänner darf täglich unter Einhaltung  der Fischereiordnung und der Fangbestimmungen auf Raubfische gefischt werden.
  •    
    Spinnfischen mit Blinker oder ähnlichen Ködern ist vom 01. Februar bis 31.  Mai ausnahmslos verboten!
     
 

  • Vom 01. Februar bis 15.  März ist der Teich gesperrt.

  • Ab 16. März ist das  Fischen täglich auf Forellen und Karpfen erlaubt.

   
 
   
 
  • Ab 01. Juni ist das Fischen laut Fischereiordnung erlaubt.
 

  FIGURTEICH
   
 
 
  • Auf Friedfische sind zwei Angelruten  mit Einfachhaken erlaubt.

   
 
   
  • Am  Figurteich dürfen zusätzlich in dieser Woche 4 Edelfische und 5 andere Fische entnommen  werden. 4 Karpfen, oder 3 Karpfen und 1 Raubfisch (pro  Monat)
 
   

 
   
  • Das Fischen auf  den ,,Schwarzen Lacken“ und auf  der Südseite ist wegen  dem Naturschutzgesetz verboten. Nur vorhandene Fischplätze benützen.
 
       

   
Wr. NEUSTÄDTER KANAL D1/3-D1/4
 

   
HALTUNGEN (FORELLEN) 12, 13, BEREICH  P FAFFSTÄTTEN
 
       

   
  • Vom 01. Februar bis 15.  März ist das Fischwasser gesperrt.

 
   
  • Ab 16. März bis 31. Mai und  vom 01. Oktober bis 31. Dezember ist das Spinnfischen mit Fliege Streamer oder Nymphe  auf Forellen erlaubt. In dieser  Zeit ist das Blinkern,
 
       Wasserkugel, Spirolino und zusätzliches Beködern verboten!
 
     
KLINGERHALTUNG (gegenüber Fa. Klinger)

   
 
   
  • Vom 01. Februar bis 15.  März ist das Fischwasser gesperrt.

 
  • In der Klingerhaltung  ist das Fischen ganzjährig NUR mit einer  original Fliegenrute erlaubt! Spinnrutenfischen ist verboten!
 
   
 
   
PETRI HEIL
www.fischerverein-guntramsdorf.at
 
 
   

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© 2009 by Peter Ortner - letztes Update 22. November 2023
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